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513

Umzüge pro Jahr

1129

zufriedene Kund*innen

21

Jahre Erfahrung

17

erfahrene Mitarbeiter

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter

 

Der Umzugsleister ist die Firma TAREX Trannsport und Umzugsservice (nachfolgend: TAREX).

 

2. Leistungen von TAREX

 

Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit TAREX sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst.: -Planung und Organisation des Umzuges -An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges -Gestellung des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle -Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal -Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort -Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort -Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes -Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge -Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte) -Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen -Ein- und Auspacken von Umzugsgut -Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschilder -Stellen von Möbelliften -Stellung von Verpackungsmaterialien -Einlagerung von Umzugsgut -Abschluss von zusätzlichen Versicherungen -Entsorgung von Möbeln und anderen Haushaltsgegenständen -Malerarbeiten Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für TAREX unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden zusätzlich zu vergüten. Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter, wie z. B. explosive Chemikalien. 

 

3. DATENSCHUTZ

 

TAREX verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meterangaben bei Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/ Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutliste etc.). Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei TAREX gebucht hat.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist TAREX nicht verpflichtet. Dies trifft nicht zu, wenn der Kunde die Transportsicherung vom Umzugsunternehmen durchführen lässt. 4.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Kunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens TAREX Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 35,00 € brutto pro angefangener Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen.

 

5. RÜCKTRITT, KÜNDIGUNG UND WIDERRUFSRECHT

 

5.1 Kündigungsrecht des Kunden

 

1. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat TAREX einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung.

2. Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat TAREX einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.

3. Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat TAREX einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.

4. Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch TAREX akzeptiert wurde.

 

5. Stornierungen sind ausschließlich mit dem auf der Internetseite von TAREX vorgesehen Stornierungsformular vorzunehmen.

 

5.2. Rücktrittsrecht für TAREX TAREX hat das Recht von dem Vertrag mit dem Kunden zurück zu treten, falls TAREX keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass TAREX dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass TAREX diese Umstände zu vertreten hat. Ein derartiges Rücktrittsrecht steht TAREX auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von TAREX rechtfertigen, z.B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen.

VERSICHERUNG

WAS IST VERSICHERT?

Gegenstand der Versicherung sind Umzugsgut und persönliche Gegenstände.

 

WELCHE VERSICHERUNGSWERTREGELUNGEN GIBT ES?

Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis der Sachen gleicher Art und Güte am Absendungsort. 

 

WANN BEGINNT UND WANN ENDET DIE VERSICHERUNG?

Die Versicherung beginnt mit der Übernahme des Umzugsgutes durch das Umzugsunternehmen und endet mit der Ab- bzw. Auslieferung. Voraussetzung für den Einschluss des Abbauens, Demontierens, Einpackens, Auspackens, Montierens und Auf bzw. Anbauens ist, dass diese Arbeiten durch Personal des Umzugsunternehmens durchgeführt werden.

 

WAS IST NICHT VERSICHERT?

Lebende Tiere, Pflanzen, Bargeld, Briefmarken, Urkunden, Dokumente, Schmuck, Münzen, Edelsteine, echte Perlen, gemünztes und ungemünztes Edelmetall und ähnliche Wertgegenstände. Schäden, die aus der Beschaffenheit des Umzugsgutes oder dessen mangelhaftem Zustand herrühren, wie z.B. Leimlösungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Schäden an Polstermöbeln durch verderbliche Güter, Annahme von Gerüchen, innerer Verderb, Fadenbruch und Auslaufen von Flüssigkeiten. Mechanische, elektrische oder elektronische Störungen, es sei denn, dass diese die unmittelbare Folge eines äußeren physischen Schadens sind. Bruch, Druckstellen, Verkratzen, Verschrammen und Absplitterungen von/an dem Eigentümer/Versicherten selbst verpackten Gegenständen. 

 

Meldung der Schäden:

Schäden müssen 24 Stunden nach dem Umzug Schriftlich gemeldet werden, ansonsten ist die Haftung über die Versicherung nicht möglich. Sonstige Haftungen sind ausgeschlossen.

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